Das hat noch gefehlt: Ein russischer Geschäftsmann hat sich das Augenzwinker-Smiley
markenrechtlich schützen lassen, und fordert nun von Unternehmen eine Lizenzgebühr für dessen Benutzung. Private sollen (noch) nicht belangt werden. Falls diese Meldung kein Hoax ist, wäre das äusserst bedenklich.
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